Gönnervereinigung des Tennis-Club Dietikon „Fondli“
Name, Sitz und Zweck (Auszug aus den Statuten)
Unter dem Namen „Gönnervereinigung des Tennis-Clubs Dietikon“ besteht mit Sitz in Dietikon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit folgendem Zweck:
Schaffung und Verwaltung einer vom normalen Vereinsbetrieb des Tennis-Clubs Dietikon unabhängigen finanziellen Reserve für besondere Aufwendungen des Tennis-Clubs Dietikon.
(Siehe Mitteilung)
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